
Hygieneregeln für den Spielbetrieb bei Heimspielen
Stand Sommer 2022: Aktuell gibt es keine Einschränkungen zu beachten
(Stand: 26.11.2021)
Für die Heimspiele unserer Handball-Mannschaften gelten folgende Corona-Regeln (maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW; wir behalten es uns vor, Regelungen zu treffen, die über die Vorgaben des Landes NRW hinausgehen). Alle nachfolgenden Regelungen gelten bis auf Weiteres und können sich – je nach Verordnung des Landes NRW bzw. Vereinbarungen mit der Stadt und den Fachverbänden – jederzeit ändern.
- Der Zutritt zur Sporthalle ist nur Personen gestattet, die keine für Covid-19 typischen Symptome aufweisen.
Spielbeteiligte
Für alle am Spiel Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Kampfgericht, etc.) gilt die 2G-Regelung mit folgenden Ausnahmen:
- Spielerinnen und Spieler, die 16 Jahre oder älter sind, können in den m/w B- und A-Jugendligen unter einem „3G-Reglement“ eingesetzt werden. Sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, benötigen sie sowohl für den Trainings- als auch den Spielbetrieb einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diese Sonderregelung gilt nicht für den Einsatz im Erwachsenenspielbetrieb.
- Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag (sie gelten auch ohne Nachweis als getestet).
- ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (keinen Selbsttest – nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.
Alle am Spiel Beteiligten werden VOR BETRETEN DER HALLE kontrolliert. Impf- oder Genesenen-Nachweis sind digital (auf dem Smartphone) mitzuführen. Der Impfnachweis kann auch durch Vorlage des Impfbuchs und die Bescheinigung des Negativ-Tests als Ausdruck vorgelegt werden. Der Nachweis erfolgt in Verbindung mit dem Personalausweis.
Die Spielbeteiligten tragen beim Betreten der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung (Mindestens medizinische Maske), bis sie sich in der Kabine bzw. im Wechselbereich / auf dem Spielfeld (von den Zuschauer*innen getrennt) eingefunden haben.
Zuschauer
- Für Zuschauerinnen gilt die 2G-Regelung. Der Nachweis wird am Eingang in Verbindung mit dem Personalausweis kontrolliert.
- Vom Betreten des Halleneingangsbereichs an bis zum Verlassen der Halle besteht während des gesamten Aufenthaltes die PFLICHT ZUM TRAGEN MINDESTENS EINER MEDIZINSCHEN MASKE (sogenannte OP-Maske). Ausnahme: Am Sitzplatz, nur wenn die erforderlichen Mindestabstände eingehalten werden können.
- Zuschauer*innen bleiben im für sie vorgesehenen Raum. Markierungen und Hinweise sind zu beachten.
Zugangskontrolle
Bei Punkt- und Freundschaftsspielen erfolgt eine Zugangskontrolle mit einer Überprüfung der oben genannten G-Regeln. Die Überprüfung digitaler Nachweise sollte mit der vom Robert Koch-Institut herausgegebenen CovPassCheck-App durchgeführt werden. Zudem wird stichprobenartig ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier vorgenommen. Personen, die den erforderlichen Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitätsnachweis nicht vorzeigen können, wird der Zutritt verweigert.
