Für die Heimspiele unserer Handball-Mannschaften gelten folgende Corona-Regeln (maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW; wir behalten es uns vor, Regelungen zu treffen, die über die Vorgaben des Landes NRW hinausgehen). Alle nachfolgenden Regelungen gelten bis auf Weiteres und können sich – je nach Verordnung des Landes NRW bzw. Vereinbarungen mit der Stadt und den Fachverbänden – jederzeit ändern.
- Der Zutritt zur Sporthalle ist nur Personen gestattet, die keine für Covid-19 typischen Symptome aufweisen.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Testnachweis, ggf. aber einen Nachweis über ihr Alter. Schüler*innen ab 16 Jahren können auch durch Vorlegen des Schülerausweises Zutritt erhalten.
Spielbeteiligte
Für alle am Spiel Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Kampfgericht, etc.) gilt die 3G-Regelung. Sie müssen entweder
- vollständigen Impfschutz genießen oder
- genesen sein (wobei die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf; liegt sie länger zurück, bedarf es einer zusätzlichen Impfung oder eines bescheinigten Negativ-Tests) oder
- eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorlegen, die zum Zeitpunkt des erwarteten Spielendes (Anwurf + 2 Stunden) nicht älter als 48 Stunden ist. Ein negativer Selbsttest wird nicht anerkannt.
Alle am Spiel Beteiligten werden VOR BETRETEN DER HALLE kontrolliert. Impf- oder Genesenen-Nachweis sind digital (auf dem Smartphone) mitzuführen. Der Impfnachweis kann auch durch Vorlage des Impfbuchs und die Bescheinigung des Negativ-Tests als Ausdruck vorgelegt werden. Der Nachweis erfolgt in Verbindung mit dem Personalausweis.
Die Spielbeteiligten tragen beim Betreten der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung, bis sie sich in der Kabine bzw. im Wechselbereich / auf dem Spielfeld (von den Zuschauer*innen getrennt) eingefunden haben.
Zuschauer
Für Zuschauer gilt ebenfalls die 3G-Regelung. Der Nachweis wird am Eingang in Verbindung mit dem Personalausweis kontrolliert. Ein negativer Selbsttest wird nicht anerkannt.
Vom Betreten des Halleneingangsbereichs an bis zum Verlassen der Halle besteht während des gesamten Aufenthaltes die PFLICHT ZUM TRAGEN EINES MUND-NASENSCHUTZES. Ausnahme: Am Sitzplatz, nur wenn die erforderlichen Mindestabstände eingehalten werden können.
Zuschauer bleiben im für sie vorgesehenen Raum. Markierungen und Hinweise sind zu beachten.